Beratung zu Bildung, Beruf und Beschäftigung ermöglicht bewusste und eigenverantwortliche Entscheidungen und deren Umsetzung.
Was ist Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung?
Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung begleitet und fördert
- Menschen jeden Alters
- in allen denkbaren Situationen
- bei allen persönlichen Entscheidungen
- im Zusammenhang mit Bildung, Beruf und Beschäftigung.
BBB-Berater*innen unterstützen ihre Klient*innen dabei, ihre Kompetenzen und Interessen als Ressourcen wahrzunehmen, den Blick für Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven zu öffnen, berufliche Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und Schwierigkeiten zu überwinden. Beratung trägt dazu bei, dass Rat Suchende ihre Entscheidungen bewusst und eigenverantwortlich treffen und möglichst erfolgreich umsetzen können.
BBB-Beratung basiert auf ethischen Standards, wie sie von der Internationalen Vereinigung für Bildungs- und Berufsberatung (IVBBB/IAEVG) formuliert wurden.
Die Begriffe Bildungs- und Berufsberatung und Beratung zu Bildung, Beruf und Beschäftigung, abgekürzt BBB-Beratung, werden heute synonym gebraucht.
Bildungs- und Berufsberatung findet als professionelle persönliche Dienstleistung für Einzelne oder mit (Klein-)Gruppen statt.
Anbieter sind in Deutschland öffentliche und private Institutionen sowie freiberuflich und mitunter auch ehrenamtlich Tätige. Die Beratung ist je nach Institution kostenfrei oder gebührenpflichtig.
BBB-Beratung wird auch von Lehrer*innen, Pädagog*innen und Dozierenden als Bestandteil ihrer Haupttätigkeit angeboten. Auch Coaching sowie Personalentwicklungsberatung in Unternehmen und Organisationen gehören zu diesem Tätigkeitsfeld. Des Weiteren wird BBB-Beratung mitunter von Unternehmen im Rahmen ihrer Kundenbetreuung und von gemeinnützigen Organisationen angeboten.
Die Entstehung des Berufsfeldes
Berufsberatung war von 1927 bis 1997 durch ein sog. „Alleinrecht“ der damaligen Bundesanstalt für Arbeit vorbehalten und ist bis heute eine gesetzlich verankerte staatliche Aufgabe. Berufsberatung meinte ursprünglich nur die Beratung von jugendlichen Berufswähler*innen und wird auch heute oft fälschlich noch so verstanden. Seit 1998 umfasst dieser Begriff auch die Berufsberatung erwachsener Menschen. Aus diesen historischen Gründen ist die Bundesagentur für Arbeit bis heute der weitaus größte deutsche Anbieter von Berufsberatung.
Seit ca. 1968 entstanden und entwickelten sich u. a. Schullaufbahn-, Studien- und Weiterbildungsberatung, sie werden unter dem Begriff Bildungsberatung zusammengefasst. Anbieter sind meist Bildungsträger wie z.B. Schulen und Hochschulen sowie kommunale Beratungsstellen. Angebote der Bildungsberatung sind oft sehr ausdifferenziert hinsichtlich der Zielgruppen und Themen und haben sich in den letzten Jahren stark professionalisiert.
Viele Menschen sind phasenweise nicht erwerbstätig, aber auf vielerlei Weise anderweitig aktiv. Die Erwartung disruptiver Entwicklungen am Arbeitsmarkt und damit verbundener Dauerarbeitslosigkeit führte Ende der 1990er Jahre zur Einführung des Begriffs Beschäftigungsberatung: nämlich Beratung zu lebensfüllender und sinnhafter Tätigkeit, die nicht dem Erwerb dient. Beschäftigungsberatung ist meist Bestandteil der anderen Beratungsformate.
Das ganze Tätigkeitsfeld wird daher als Beratung zu Bildung, Beruf und Beschäftigung (Kürzel: BBB-Beratung oder auch 3B-Beratung) zusammengefasst.
Beratung ist nicht nur an der ersten Schwelle zu Ausbildung, Studium und Beruf hilfreich, sondern bei vielen weiteren Übergängen: Jobwechsel, berufliche Neuorientierung, Weiterbildung, Übergange in und aus Phasen der Erwerbslosigkeit, Familienzeiten, Krankheit und Rente erfordert Lebenslanges Lernen. Die zu Anfang des Jahrtausends von OECD und EU als Lifelong Guidance initiierte Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) unterstützt in all diesen Situationen.